Coronavirus in Peru – 3700 deutsche Urlauber warten auf ihre Ausreise
Coronavirus in Peru – 3700 deutsche Reisende sind betroffen
Meldung der deutschen Botschaft in Peru
Peru hat am 16.März für 15. Tage den Ausnahmezustand verhängt. Danach gilt für alle in Peru befindlichen Personen eine verpflichtende häusliche Quarantäne. Ferner wurden die Grenzen geschlossen. Der internationale wie nationale Transport auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist unterbrochen.
Durch die Schließung der Grenzen befinden sich momentan ca. 3700 Deutsche in Peru, die nicht wie beabsichtigt ausreisen können. Die Bundesregierung arbeitet an Lösungen, um allen deutschen Staatsangehörigen über Rückflüge die Ausreise zu ermöglichen. Das ist aber angesichts der pandemischen Verbreitung des Corona-Virus und der Reisebeschränkungen in einer Vielzahl von Ländern nicht kurzfristig möglich.
Parallel dazu bemüht sich die Botschaft zusammen mit den anderen EU-Vertretungen darum, dass die peruanische Regierung Sonderflüge der normalerweise Peru anfliegenden europäischen Airlines zulässt. Dafür hat Peru durch ein am 17.3. 2020 veröffentlichtes Dekret die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Es liegt jetzt an den Fluggesellschaften, entsprechende kommerzielle Flüge zu organisieren.
Die Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“
Vor diesem Hintergrund bittet die deutsche Botschaft dringend darum, das sich jeder Reisende in der Krisenvorsorgeliste „ELEFAND“ einträgt unter https://elefand.diplo.de . Nur Deutsche die auf dieser Liste registriert sind, kann für einen durch die Bundesregierung organisierten Flug berücksichtigt werden. Aufgrund der hohen Anzahl weltweiter Anfragen ist das ELEFAND-System zurzeit sehr belastet. Sollte eine Anmeldung jetzt nicht möglich sein, versuchen Sie es bitte später noch einmal.
Sobald sich eine Möglichkeit der Ausreise abzeichnet, wird dies auf der Homepage der deutschen Botschaft in Peru veröffentlicht und die Personen, die sich auf der Krisenvorsorgeliste eingetragen haben, informieren. Falls sich Ihr Aufenhalt in Peru freiwillig oder unfreiwillig verlängert, sollten Sie sich erneut in ELEFAND anmelden und die Ausreisedaten aktualisieren, da Ihr Eintrag ansonsten eine Woche nach dem geplanten Ausreisdatum automatisch gelöscht wird.
Sofern sich die Möglichkeit der Ausreise durch Sonderflüge der europäischen Fluggesellschaften ergeben sollte, werden Sie ebenfalls auf diesem Wege unterrichtet. Die Fluggesellschaften haben signalisiert, dass sie vorrangig Personen befördern würden, die über einen gebuchten Rückflug mit einem Datum vor dem 14.April 2020 verfügen.
Es wird deshalb empfohlen, engen Kontakt zu den Fluggesellschaften zu halten.
Kontakt zu den Fluggesellschaften
Nach unseren Informationen sind die Fluggesellschaften unter anderem wie folgt zu erreichen (alle Angaben ohne Gewähr):
Air Europa:
Telefon: + 51 – 1 – 652 7373
Air France:
Call Center +51 – 1- 708 5469
Büro: Av. Alvarez Calderón 185, 6. Stock, San Isidro, Lima, Telefon: +51 -1- 574 5491 / 574 5492 / 574 5493 (Mo-Fr 9:00 bis 17:30 Uhr, Sa 9:00 bis 13:00 Uhr)
Iberia:
Büro: Avda. Camino Real 390, Torre Central, oficina 902, San Isidro, Lima
Telefon: +51 – 1 – 642 9156 (8:50 bis 13:00 und 14.15 bis 18:00 Uhr)
KLM:
Büro: Avenida del Pinar 180, oficina 801, Surco, Lima, Tel.: +51 – 1 – 415 0900
E-Mail: [email protected] (Buchungsnummer angeben!)
Latam:
Büros: siehe http://www.latam.com/es_pe/latam-travel/oficinas/
Tel: +51 – 1 -213 8200
Deutsche Botschaft in Peru
Für alle Fragen, die nicht durch diese Hinweise beantwortet sind, hat die Botschaft zusätzliche Telefonnummern eingerichtet, unter denen sie erreichbar ist:
von 8:00 bis 20:00 Uhr (Mo-So): +51 – 1 – 203 5949 / 203 5950, von 20:00 bis 24:00 Uhr (Mo-So): Bereitschaftsdiensttelefon (+51 – 997 576 200; auch WhatsApp und sms) Trotz dieser zusätzlichen Telefonnummern kann es wegen der großen Zahl an Anrufen schwierig sein, die Botschaft zu erreichen. Bitte haben Sie Geduld.
Die Details des verhängten Ausnahmezustandes finden sie im Wortlaut des Dekrets: (https://busquedas.elperuano.pe/normaslegales/decreto-supremo-que-declara-estado-de-emergencia-nacional-po-decreto-supremo-n-044-2020-pcm-1864948-2).
Die für Sie wichtigen Details sind:
Während des Ausnahmezustands sichert die Regierung die Versorgung mit Lebensmitteln und Medikamenten zu. Auch werden folgende Dienstleistungen zur Verfügung stehen: Strom, Wasser, Kraftstoff, Telekommunikation, Bestattungsdienste, Betreuung in den Banken, Reinigung und Müllabfuhr.
Generell gilt während der 15-tägigen häuslichen Quarantäne ein Verbot, das Haus oder die Wohnung zu verlassen.
In der Öffentlichkeit darf man sich während dieser Quarantäne nur eingeschränkt bewegen, zum Beispiel, um Lebensmittel und pharmazeutische Produkte zu kaufen, Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen zu besuchen, Finanz- und Versicherungsunternehmen aufzusuchen und in sein Haus bzw. seine Wohnung zurückzukehren oder in ein Hotel oder eine andere Unterkunft zu kommen, um dort die Quarantäne einzuhalten (Artikel 4, Absatz 4.1 des Dekrets).
Vereinzelt wird berichtet, dass Hotels und Hostales den dort untergebrachten Reisenden mitgeteilt hat, sie würden schließen und die Touristinnen und Touristen müssten die Unterkunft verlassen. Das ist nicht zulässig. Das peruanische Ministerium für Außenwirtschaft und Tourismus empfiehlt in solchen Fällen, zur Polizei zu gehen und das Verhalten anzuzeigen. Falls tatsächlich eine Schließung erforderlich ist, muss den Gästen eine andere Unterkunft besorgt werden.
Weitere Regelungen der peruanischen Regierung
Vor der Verhängung des Ausnahmezustands hatte die peruanische Regierung ab dem 16. März 2020 sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine Dauer von derzeit 30 Kalendertagen ausgesetzt. Eine Verlängerungsmöglichkeit der Frist ist in dem Dekret ausdrücklich vorgesehen.
Am 11. März 2020 hatte die Regierung bereits erste Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 in Kraft gesetzt.
Diese beinhalten unter anderem, dass ab diesem Datum aus Italien, Spanien, Frankreich und China einreisende Personen sich 14 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Verlassens eines der genannten Länder, nach ihrer Ankunft häuslich zu isolieren und bei Anzeichen einer Infektion die staatlichen Stellen zu kontaktieren haben. Dies gilt auch nach einem nur kurzen Umsteigeaufenthalt auf einem spanischen oder italienischen Flughafen.
Wir wünschen allen das sie gesund bleiben und eine gute Heimreise antreten können
Ausgangssperre in ganz Peru
Seit Dienstag, den 18. März, 20 Uhr gibt es bis auf weiteres in ganz Peru eine Ausgangssperre (inmovilización social obligatoria), die täglich von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr des folgenden Tages gilt. In dieser Zeit ist es untersagt, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen. Es gibt einige wenige Ausnahmen, z.B. für Dienstleister, welche die Grundversorgung sicherstellen (Wasser, Strom, Gas, Anlieferung von Lebensmitteln).
Außerdem gilt ab Mittwoch den 19. März, 5:00 Uhr, landesweit ein Verbot, sich mit privaten Kraftffahrzeugen auf der Straße zu bewegen. Wer einen berechtigten Grund hat, sich in der Öffentlichkeit zu bewegen (zum Beispiel, um Lebensmittel oder Medikamente einzukaufen oder zu einer Bank oder einem Geldinstitut zu kommen), muss dafür die öffentlichen Verkehrsmittel oder Taxis benutzen. Bei medizinischen Notfällen ist die Nutzung von privaten KfZ erlaubt.
Die Polizei und das Militär werden die Einhaltung der neuen Regeln durchsetzen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich strikt daran zu halten.
Das Dekret ist inzwischen veröffentlicht worden: https://busquedas.elperuano.pe/normaslegales/decreto-supremo-que-precisa-el-decreto-supremo-n-044-2020-p-decreto-supremo-n-046-2020-pcm-1865070-1/.
Informationen über den Coronavirus
Das peruanische Gesundheitsministerium Ministerio de Salud hat auf diesen Seiten weitere Informationen zum Coronavirus veröffentlicht:
Information zum Rückholprogramm
Aktualisierung vom 19.03.2020
Das Auswärtige Amt hat eine spezielle App entwickelt, die Ihnen unter https://www.rueckholprogramm.de zur Verfügung steht. Dort können Sie einmalig zu registrieren und Ihren Wunsch zur Teilnahme an einer Rückholung eintragen. Die Botschaft bittet, den zusätzlichen Aufwand zu entschuldigen, möchte aber vermeiden, dass letztlich technische Gründe zu einem Datenverlust führen, und Landsleute nur deshalb unberücksichtigt bleiben. Die Anwendung ist einfach und modern und lässt sich auch von mobilen Geräten nutzen.
Die Daten von Elefand werden weiterhin ausgewertet, damit wir auch die Personen erfassen, die nicht von ‚rueckholprogramm.de‘ Gebrauch gemacht haben. Sie sollten jedoch diese neue Möglichkeit zusätzlich zu nutzen.
Mit dieser App kann der Bedarf auf den jeweiligen Abflughafen ermitteln werden und anschließend nimmt die Botschaft gezielt mit Ihnen Kontakt auf. So müssen Sie nicht telefonisch mit der deutschen Auslandsvertretung oder dem Auswärtigen Amt Verbindung aufnehmen.
Bei Teilnahme an dem Rückholprogramm müssen Sie einen Antrag nach § 6 Konsulargesetz unterschreiben. Ein entsprechendes Formular finden Sie beigefügt. Bringen Sie dieses bitte – falls Ihnen möglich – ausgefüllt und unterschrieben zum Abflug mit. Sie müssen zwar keinen Flugpreis im Voraus bezahlen, aber später Flugkosten in Höhe eines Economy-Tickets auf Rechnung erstatten.
Sollten Sie mit deutschen Staatsangehörigen in Kontakt sein, die sich noch nicht in unserer Krisenvorsorgeliste registriert haben, werben Sie bitte dennoch weiter für die Registrierung in ELEFAND, damit auch diese Personen von der Botschaft informiert werden können.
Hinweis auf Rückholflüge von Air France KLM in der nächsten Woche
Die Botschaft hat erfahren, dass Air France KLM für nächste Woche drei weitere Rückholflüge plant, am Dienstag, 24. März, Donnerstag, 26. März, und Samstag, 28. März 2020.
Näheres ist uns nicht bekannt. Die Deutsche Botschaft hat auch keinen Einfluss darauf, wen Air France KLM mitnehmen wird. Priorität haben wohl diejenigen, die bereits einen Rückflug mit Air France KLM gebucht hatten.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
Air France, Telefon 0051 – 1 – 708 5469 oder KLM, Telefon 0051 – 1- 708 5576 bzw. an die E-Mail [email protected] (Buchungsnummer angeben!)
Bitte beachten Sie, dass Sie sich privat ein Flugticket von Paris nach Deutschland kaufen müssen, wenn Ihr Ziel Deutschland ist.